„Ein Shampoo – macht 0,00009808 Bitcoin“ – einen solchen Dialog wird man in der Drogerie vermutlich nur sehr selten hören – außer in El Salvador, dort ist Bitcoin seit September 2021 gesetzliches Zahlungsmittel. Zwar sind Kryptowährungen als Spekulationsobjekt beliebt, aber das Bezahlen mit Bitcoin im Alltag bleibt bis heute die große Ausnahme. Selbst fortschrittliche Unternehmen wie Tesla und Microsoft haben die Zahlungsoption in Kryptogeld nach einer Testphase wieder gestrichen – zu heftig sind die Kursschwankungen, zu unüberschaubar die rechtlichen und buchhalterischen Probleme. Lieferando hält in Deutschland schon seit 2017 tapfer die Bitcoin-Zahlung durch – allerdings nur über die Lieferando-Website, nicht bei der häufig genutzten Bestellung per App.

Shopping-Möglichkeiten weltweit finden

Wer eine Wallet für Kryptowährungen besitzt und damit auch bezahlen möchte wie aus seinem normalen Portemonnaie, kann per coinmap.org nach Ladengeschäften suchen, die das Einkaufen mit Bitcoin & Co. ermöglichen. Die Suche funktioniert über eine Kartenanwendung. Dabei können verschiedene Kategorien wie Shopping, Lebensmittel, Transport, Übernachtung, Nightlife, Freizeitaktivitäten, aber auch Geldautomaten (ATM) selektiert werden. Erstaunlich, dass es auch in Deutschland viele Treffer gibt – für den Raum Köln zum Beispiel 26 Akzeptanzstellen, in Hamburg sind es 34, in München 37 und Berlin knackt die Hunderter-Marke. Der Bezahlvorgang zwischen zwei Wallets ist simpel. Der Käufer erhält entweder einen statischen QR-Code mit der Wallet-Adresse des Verkäufers und gibt den zu zahlenden Betrag selbst ein, oder der Verkäufer generiert einen dynamischen QR-Code, der alle nötigen Infos einschließlich Betrag enthält und nur noch bestätigt werden muss.

Spezielle Kreditkarten – die Brücke zwischen Zentralbank- und Kryptowährung

Ihr Lieblingsshop will Ihre Bitcoin nicht? Kein Grund, Ihr neues Outfit künftig woanders zu suchen. Es gibt nämlich Kreditkarten, die sich mit Kryptogeld aufladen lassen, dann aber Zahlungen in „normaler“ Währung erlauben, also zum Beispiel in Euro oder US-Dollar. Der Zahlungsdienst Paypal versucht sich an einer ähnlichen Brücke, die allerdings nur online und nur in den USA funktioniert. Die zugehörige Funktion heißt „checkout with crypto“ und erlaubt das Bezahlen mit Krypto-Guthaben, das zuvor bei Paypal gespeichert wurde. Nutzer haben die Wahl zwischen Bitcoin, Bitcoin Cash, Litecoin und Ethereum. Die Zahlung erfolgt durch Umrechnung der jeweiligen Kryptowährung in US-Dollar.

Steuerfalle Privatverkauf

Das deutsche Steuerrecht baut hohe Hürden auf für Zahlungen in Bitcoin, sowohl für Käufer als auch für Zahlungsempfänger. Das liegt daran, dass Kryptowährung in den Augen des Finanzamts kein Geld ist, sondern eine „sonstige Sache“. Ob Sie ein Auto verkaufen, ein Kunstwerk, Schmuck, Trödelwaren oder Bitcoin, macht für die Steuer keinen Unterschied. Entsteht durch den Verkauf ein Gewinn und war der verkaufte Gegenstand nicht mindestens ein Jahr Ihr Eigentum, ist der Gewinn steuerpflichtig. In bestimmten Fällen verlängert sich diese Haltefrist sogar auf zehn Jahre. Versteuert wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz, eine pauschale Abgeltungssteuer wie bei Kapitalerträgen gibt es nicht. Privatleute haben zwar eine Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr. Aber darunter fallen eben alle privaten Veräußerungsgeschäfte, egal ob Flohmarkt, Ebay oder Krypto-Wallet. Konkret bedeutet das, dass Sie jede auch noch so kleine Transaktion – etwa die Pizza bei Lieferando – akribisch nachhalten müssen.

Haben Sie Bitcoin zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft, stellt sich zudem die Frage, welche Bitcoin Sie denn nun zum Bezahlen ausgegeben haben. Die Finanzämter akzeptieren hier die Fifo-Methode (first in, first out). Das heißt, Sie bezahlen grundsätzlich mit den ältesten Bitcoin. Das kann vorteilhaft sein, weil die Haltedauer überschritten ist und Gewinne damit steuerfrei sind. Ist das nicht der Fall, kann der Fifo-Ansatz aber auch gravierende Nachteile bringen. Bei steigendem Kurs haben die ältesten Bitcoins nämlich den größten Verkaufsgewinn.

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